Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer verrechnen — das vereinfacht vieles, hat aber auch Haken.
Bleibst du mit deinem Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du schreibst Rechnungen ohne USt und mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung. Prüfe die aktuell gültige Umsatzgrenze beim Finanzamt oder deiner Steuerberatung, da sie angepasst werden kann.
Weniger Bürokratie (keine USt-Voranmeldung) und für Privatkunden bist du günstiger, weil keine 20 % draufkommen.
Du darfst dir keine Vorsteuer aus Einkäufen zurückholen. Wer viel investiert (Werkzeug, Fahrzeug, Material), verschenkt damit Geld. Dann kann ein freiwilliger Verzicht auf die Befreiung sinnvoll sein.
Auf der Rechnung fehlt der Steuerbetrag, dafür steht sinngemäß: „Umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung."